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Zum 1. Januar 2020 soll in den Niederlanden eine Untergrenze für die CO2-Preise gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt ins Parlament eingebracht.
Der von den Ministerien für Finanzen und Wirtschaft vorgelegte Gesetzentwurf sieht eine Kopplung des geplanten CO2-Mindestpreises mit dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) vor, der für Kraftwerksbetreiber und energieintensive Unternehmen gelten soll.Sobald der Preis für Emissionsrechte im EU-ETS die festgelegte Preisuntergrenze unterschreitet, soll er nach den Regierungsplänen ab 2020
Freitag, 7.06.2019, 15:20 Uhr
Kai Eckert
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