Drucken

Statement für die Presse:

BDEW zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht

Zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser:

"Es gibt zwar einige Verbesserungen, dennoch steckt der Teufel weiterhin im Detail: Zwar sollen die zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden. Diese Reduzierung soll jedoch nicht für alle landwirtschaftlichen Flächen gleichermaßen gelten. Vielmehr handelt es sich um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb. Es hilft aber nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf. Das ist besonders mit Blick auf düngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau absolut kontraproduktiv für den Grundwasserschutz. Deshalb fordern wir für düngeintensive Anbaukulturen wie zum Beispiel Weizen, Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln eine flächenbezogene Reduzierung um 20 Prozent, die nicht verrechnet werden darf.

Um die Nachvollziehbarkeit der Düngereduzierung von 20 Prozent zu gewährleisten, ist die Einführung einer Nachweispflicht für die Landwirtschaft dringend erforderlich. Hier muss die Beweislast umgekehrt werden: Nicht die Behörden sollten die Einhaltung der neuen Regelungen nachweisen müssen, sondern die Betriebe sind in der Darlegungspflicht. Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind nur dann möglich, wenn eine Bilanzierung der Nährstoffeingänge und Ausgänge in einem Betrieb erkennbar werden. Deshalb muss die so genannte Stoffstrombilanz-Verordnung den neuen Gegebenheiten angepasst werden und eine vollständige Bestandsaufnahme ermöglichen. Dies ist zurzeit nicht gegeben. Die jetzigen Abstandsregelungen von Gewässern zu den Düngeflächen sind in den meisten Fällen mit zwei Metern viel zu gering angesetzt. Grundsätzlich sollten Abstandsregelungen von zehn Metern gelten. Es ist wichtig, dass Ausnahmeregelungen nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn tatsächlich der Düngebedarf reduziert wird – beispielsweise durch ökologische Landwirtschaft. Was nicht passieren darf ist, dass Betriebe mit einem hohen Düngebedarf Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen dürfen. Damit würde die 20-Prozent-Reduzierung ad absurdum geführt werden."

Ansprechpartner

Suche